Aufregung in Lübeck.
Die Vermieter von Ferienhäusern in der Altstadt kämpfen weiter gegen das Verbot, ihre „Ganghäuser“ an Touristen zu vermieten. Man habe jetzt beim Verwaltungsgericht in Schleswig Klage im Hauptsacheverfahren eingelegt, teilte die Interessenvertretung der Ferienwohnungs- und Ferienhausvermieter Lübeck und Travemünde mit.
Lübeck: Interessentenvertretung fordert Bestandsschutz
Der Vorsitzende Karl-Heinz Brenner sagte zur Begründung, es könne nicht sein, dass Ferienwohnungen plötzlich verboten werden sollen, die oft schon seit Jahrzehnten die Stadt mit glücklichen Touristen versorgt hätten.
Die rund 40 in der Interessenvertretung zusammengeschlossenen Hausbesitzer fordern einen Bestandsschutz für ihre „Ganghäuser“. Ihnen gehören nach Angaben Brenners etwa 120 Ferienhäuser und Ferienwohnungen in der Lübecker Altstadt.
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Das ist Lübeck:
- Flächenmäßig ist Lübeck die größte Stadt Schleswig-Holsteins
- Das geschlossene Stadtbild wurde 1987 von der Unesco zum Weltkulturerbe erklärt
- Die Hansestadt zählt 1800 denkmalgeschützte Gebäude
- Lübeck zählt rund 220.000 Einwohner
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Lübeck: Stadt scheiterte mit Eilantrag
Die im Durchschnitt 30 bis 40 Quadratmeter großen sogenannten Gangbuden sind bei Touristen als Ferienunterkünfte sehr beliebt.
Um die Ferienvermietung angesichts der auch in Lübeck herrschenden Wohnraumknappheit einzudämmen, hatte die Hansestadt Lübeck den Hausbesitzern ab dem 1. Oktober 2019 die Vermietung ihrer Häuser an Touristen verboten. Dagegen hatten einige Besitzer geklagt.
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Mit einem Eilantrag gegen die Nutzungsuntersagung der Stadt waren sie allerdings im September 2020 gescheitert. Jetzt hoffe man darauf, im Hauptsacheverfahren Recht zu bekommen, sagte Brenner am Montag. (dpa/oa)