Feiern in Zeiten von Corona ist kompliziert. Schließlich geht von Veranstaltungen wie Hochzeiten ein besonderes Ansteckungsrisiko aus. Aktuell gelten in den Bundesländern unterschiedliche Regelungen. Und geht es nach Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein, soll das auch so bleiben.
Andere Bundesländer sehen das anders, was in Mecklenburg-Vorpommern nicht unbedingt gut ankommt.
Mecklenburg-Vorpommern: Ministerpräsidentin hat klare Haltung
Hamburg, Berlin, Bremen, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz befürworten grundsätzlich eine einheitliche Obergrenze für Familienfeiern, Geburtstagspartys oder Hochzeiten. Einige Länder, darunter Bayern und Baden-Württemberg, ziehen sogar eine Verschärfung der Auflagen für private Feiern in Erwägung.
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Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) sagte dem Radiosender NDR Info hingegen: „Warum soll ich im Norden bei mir im Bundesland die Bevölkerung genauso einschränken, wie es vielleicht in Bayern nötig wäre, wo wir die geringsten Infektionen haben und in Bayern die größten sind?“
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Daten und Fakten zu Mecklenburg-Vorpommern:
- Mecklenburg-Vorpommern ist das am dünnsten besiedelte deutsche Bundesland
- 1,6 Millionen Menschen leben in Mecklenburg-Vorpommern
- Mecklenburg-Vorpommern zählt insgesamt 337 Kilometer Außenküste
- Mit Heiligendamm hat Mecklenburg-Vorpommern den ältesten Seebadeort Deutschlands (gegründet 1793)
- In Schwerin, der Landeshauptstadt von Mecklenburg-Vorpommern, leben 96 000 Menschen
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Bei Familienfeiern sind in Mecklenburg-Vorpommern höchstens 50 Personen zulässig, bei Hochzeiten, Jugendweihen oder religiösen Festen 75.
Mecklenburg-Vorpommern: Kritik kommt auch vom Nachbarn
Auch das Nachbarbundesland Schleswig-Holstein ist gegen eine einheitliche Regel. „Auf den ersten Blick mag eine bundeseinheitliche Lösung vorteilhaft wirken, allerdings verkennt sie die oft innerhalb Deutschlands sehr unterschiedliche Entwicklung des Infektionsgeschehens“, sagte ein Sprecher der Landesregierung in Schleswig-Holstein.
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Derzeit sind private Feiern ohne Sitzungscharakter in Schleswig-Holstein auf 50 Personen beschränkt. (kbm, dpa)
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