Ostern steht vor der Tür, Tausende planen Urlaub und dabei stehen Entspannungs-Oasen an der Nordsee bei vielen ganz oben auf der Liste. Blöd nur, wenn ein beliebter Ort einfach nicht zur Ruhe kommt.
Büsum an der Nordsee machte erst kürzlich durch eine Veränderung am Hafen auf sich aufmerksam die viele erschütterte (wir berichteten). Doch jetzt setzt die Gemeinde so richtig einen drauf…
Nordsee: Zentrum der Wut
Das neue Verkehrskonzepte regelmäßig insbesondere Autofahrer an den Rand der Verzweiflung bringen, beweisen allein Projekte wie die Umgestaltung Hamburgs zur Fahrradstadt, die seit Jahren Gemüter erhitzt. Viel weiter im Norden mischt jetzt auch Büsum kräftig mit – und bringt Urlauber wie Bürger gegen sich auf.
Der Grund: Seit Montag (27. März) gilt im Zentrum von Büsum ein neues Konzept, dass den Verkehr im Ort beruhigen soll. Die „verkehrsberuhigte Zone“ kommt zwar ohne bunte Punkte aus (was Sylt zweifelhaften Ruhm einbrachte, >>>hier mehr), sperrt Autofahrer dafür aber komplett aus.
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Nordsee: Nur für Mitglieder
Nur noch Anlieger und Fahrradfahrer dürfen laut neuer Regelung im Zentrum mit Fahrzeugen unterwegs sein. Bürgermeister Hans-Jürgen Lütje ließ sogar Parkplätze „streichen“, sie stehen in einem Umkreis von 1,5 Kilometern rund um den Brunnenplatz mitten im Ort nicht mehr zur Verfügung. So soll das Aufkommen von Kraftfahrzeugen im beschaulichen Büsum erheblich reduziert werden.
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Wer nicht zum inneren 1,5-Kilometer-Zirkel gehört, bekommt schnell mal einen „Denkzettel“ ans Auto geheftet. Betroffene teilten die weißen Computerausdrucke mit persönlicher Handschrift bereits vielfach in den sozialen Netzwerken. Darauf zu lesen ist ein freundlicher Hinweis, der auf „kostenlose Parkalternativen“ außerhalb des Büsumer Zentrums verweist. Wie es sich für eine kleine Gemeinde gehört, ist die „Verwarnung“ vom Bürgermeister persönlich unterzeichnet.
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Nordsee: Und die Urlauber?
Sofort hagelt es Kritik: Wie kommen Menschen mit Behinderung, die auf ein Auto angewiesen sind ins Zentrum? Da ist Büsum ganz bürokratisch und erlaubt das Parken „mit den entsprechenden Parkerlaubnisscheinen für Schwerbehinderte (gelber, orangener oder blauer Parksonderausweis der Verkehrsbehörde) geparkt werden.“ Auch Be- und Entladen ist weiter erlaubt. Und die Urlauber in Gaststätten im Zentrum? Werden auch als Anwohner gezählt. Doch alle anderen müssen sich ab dem 27. März ernsthafte Gedanken machen, wie sie zum Brunnenplatz in Büsum kommen…
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