Eins steht fest: In diesem Jahr wird es deutschlandweit zu Silvester deutlich leiser als in den vergangenen Jahren. So auch auf Sylt.
Dort ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern verboten. Hintergrund ist eine Tragödie zum Jahreswechsel auf Sylt vor rund 40 Jahren.
Sylt: Riesen-Unglück auf der Insel
Bei Eiseskälte zieht es zum Neujahr 1978/79 viele Menschen vor ihre Haustüren, um mit Feuerwerkskörpern ins neue Jahr zu starten.
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Das ist Sylt:
- Sylt ist die größte nordfriesische Insel und liegt in der Nordsee
- Nach Rügen, Usedom und Fehmarn ist Sylt die viertgrößte Insel Deutschlands
- Die Insel Sylt ist vor allem für ihre Kurorte Westerland, Kampen, Wenningstedt und den ca. 40 Kilometer langen Sandstrand im Westen bekannt
- Im Sommer befinden sich täglich rund 150.000 Menschen auf der Insel
- Zum Vergleich: Lediglich rund 18.000 Menschen leben auf Sylt
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Doch dann geschieht etwas Tragisches. In Alt-Westerland trägt der Sturm kurz nach Mitternacht einen abgeschossenen Leuchtkörper an einem kleinen Fallschirm durch die Luft, der auf dem Reetdach eines Friesenhauses landet. Das Anwesen steht daraufhin lichterloh in Flammen.
+++ Sylt: Weihnachtswunder! Nach den Feiertagen passiert auf der Insel plötzlich Sonderbares +++
Zwar können sich die Bewohner retten, doch ihr gesamtes Hab und Gut wird zerstört, schreibt die „Sylter Rundschau“. Die herbeigeeilten Feuerwehrleute haben alle Hände damit zu tun, die umliegenden Häuser zu schützen.
Sylt: Silvester-Feuerwerk in Westerland verboten
Der heftige Sturm treibt brennendes Reet vor sich her. Schlimmeres kann nur mit Mühe verhindert werden. Anschließend schickten mehrere Anwohner einen Brief an die Stadt und forderten den Bürgermeister auf, das Silvester-Feuerwerk künftig zu unterbinden.
Die ersten Überlegungen, die man im Westerländer Rathaus 1979 anstellte, zielten auf einen Kompromiss: Das Verbot sollte in einem Radius von 500 Metern um jedes Reetdachhaus gelten. Damit aber war seinerzeit praktisch das ganze Stadtgebiet abgedeckt. Und so beschloss der Magistrat, das Feuerwerk in ganz Westerland zu untersagen.
Sylt: Seitdem keine Brände mehr
Die Gemeinde Sylt stellt in einer Mitteilung klar, dass für die Insel generell ein Verbot zum Anbrennen von Feuerwerkskörpern gilt.
Demnach ist das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände – dazu zählen zum Beispiel Raketen, Vulkane, Fontänen, Feuertöpfe sowie Römische Lichter– in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen verboten.
Bei den genannten brandempfindlichen Gebäuden geht es insbesondere darum, Reetdachhäuser sowie unter Denkmalschutz stehende Gebäude auf der Insel zu schützen.
„Seit dem Inkrafttreten des Abbrennverbots hat es keine Großbrände mehr gegeben, die durch Feuerwerkskörper verursacht wurden“, so die Gemeindewehrführer der Insel. In Naturschutzgebieten wie dem Nationalpark Wattenmeer ist das Abbrennen von Feuerwerk und/oder Knallkörpern ebenfalls verboten – das regelt das Nationalparkgesetz. Lärm und Licht lösen bei den Wildtieren Fluchtreaktionen aus.
Sylt: Hohe Strafen
Beim Abbrennverbot geht es auch darum, Feinstaubbelastungen durch den Qualm der Silvesterraketen sowie Müll zu vermeiden. Das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern gilt für alle Gemeinden der Insel Sylt.
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Wer sich nicht daran hält, muss unter Umständen sehr tief in die Tasche greifen: Zuwiderhandlungen gegen das Sprengstoffgesetz können mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. „Die Gemeinden der Insel bitten Sie, dieses besondere Silvester zu Hause zu verbringen und auf große Feiern zu verzichten“.