Auf Sylt dürfen Jäger einen Goldschakal abschießen, der mindestens 76 Schafe tötete. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat diese Entscheidung am 3. Juli bestätigt. Ein vorangegangener Widerspruch eines Naturschutzverbands hatte den Abschuss blockiert, wurde jedoch endgültig abgelehnt.
Unklar ist, ob das Tier überhaupt noch auf der Insel Sylt lebt. Doch nach dem ganzen Hin und Her (MOIN.DE berichtete) scheint jetzt die letzte Entscheidung gefallen zu sein.
Gericht erlaubt Abschuss auf Sylt
„BILD“ berichtet, dass seit Mai zahlreiche Risse festgestellt wurden, meist durch Kehlbisse. Das Landesamt für Umwelt genehmigte am 5. Juni die „Entnahme“ des Raubtiers. Ein Eilantrag der Naturschützer führte jedoch zu einer vorläufigen Sperre. Der Fall sorgte auf Sylt für großes Aufsehen.
Das Verwaltungsgericht Schleswig hob den Abschuss-Stopp erneut auf, was von der Naturschutzinitiative angefochten wurde. Doch auch das Oberverwaltungsgericht erlaubte den Abschuss wieder. Laut „BILD“ konnten Videos und genetische Analysen zweifelsfrei den Goldschakal als Urheber der Risse nachweisen.
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Raubtier hinterließ Spuren quer über Sylt
Das Gericht beschloss nun endgültig, dass der Sylt-Schakal getötet werden darf. Dies markiert den ersten behördlich genehmigten Abschuss eines Goldschakals in Deutschland. Sprecher Johannes Modest erklärte: „Der Senat hatte im Eilverfahren auch keine Zweifel daran, dass die Rissvorfälle auf das Konto des Goldschakals gehen.“
Die letzten Vorfälle wurden vor etwa einem Monat dokumentiert. DNA-Proben sowie Videonachweise untermauern die Spur des Raubtieres über Sylt. Trotz heftigem Widerstand der Naturschützer setzte sich letztlich der Schutz der Landwirte durch.
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Besonders auf Sylt, einem beliebten Urlaubsziel, bleiben solche Vorfälle brisant. Der Fall zeigt, wie konfliktreich der Umgang mit Wildtieren ist. Die nun erlaubte Jagd auf das Tier gibt Landwirten eine Atempause, sorgt jedoch weiterhin für Diskussionen zwischen Naturschützern und Behörden.
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