Die Camping-Saison nimmt langsam Fahrt auf und damit erhöht sich auch die Urlauberzahl an den beliebten deutschen Küsten.
Ab dem 15. März gilt es auf Sylt vor allem für eine Urlaubergruppe, eine essenzielle Regel zu beachten.
Sylt: Leinenpflicht für Hunde
Die Hauptsaison auf Sylt rückt näher, und damit neigt sich die Nebensaison dem Ende zu. Für Hundebesitzer ändert sich mit dem Beginn der Hauptsaison eine wichtige Regel: Ab dem 15. März startet die offizielle Brut- und Setzzeit für Seehunde und Vögel, was eine besondere Aufsichtspflicht für Hundebesitzer mit sich bringt. Die Brutzeit endet am 15. Juli.
Die Gemeinde Sylt teilt auf ihrer Internetseite mit, in welchen Bereichen ab dem 15. März eine Anleinpflicht für Hunde gilt. Die Brut- und Setzzeit gilt auf der gesamten Fläche zwischen der Straße zum Marinegolfplatz und dem Radweg nach Braderup. Ein freier Auslauf ist nur auf gekennzeichneten und eingezäunten Flächen möglich.
Sylt: Kontrollgänge auf der Tagesordnung
Die Landschaftswarte des Landschaftszweckverbandes Sylt werden während dieser Zeit im Gebiet regelmäßig Kontrollgänge durchführen und Informationsflyer zum Thema verteilen. Zusätzlich weist die Gemeinde Sylt darauf hin, dass in allen Naturschutzgebieten ganzjährig ein generelles Anleingebot für Hunde besteht.
Mehr News:
- Sylt: Vom Traum zum Alptraum – hier hält es keiner aus! „Eine Schande“
- Sylt: Was Gäste am Autozug erwartet, ist der blanke Hohn – „So ein Schwachsinn“
- Sylt braucht Millionen vom Steuerzahler – der Grund ist ernst
Denn ganz unabhängig von der Brut- und Setzzeit wird auf Sylt von Hundebesitzern ganzjährig an die Vernunft appelliert. Auch wenn außerhalb der Saison keine Anleinpflicht herrscht, sollten die Fellnasen an stark frequentierten Strandabschnitten eher an der Leine geführt werden.