Die Impfungen in Deutschland und in Hamburg sind im vollen Gange.
Trotz andauernder Probleme mit dem Vergabesystem sind bisher mehr als 120.000 Termine für das zentrale Impfzentrum in den Messehallen in Hamburg gebucht worden. Doch in letzter Zeit versuchen immer wieder Schummler an eine Corona-Schutzimpfung zu kommen.
Hamburg: Schummler und Betrüger tauchen massenweise im Impfzentrum auf
In rund 200 Fällen hätten allein in der vergangenen Woche im Zentralen Impfzentrum in den Messehallen Impfwillige abgewiesen werden müssen, obwohl sie einen Termin hatten, sagte der Sprecher der Gesundheitsbehörde, Martin Helfrich, der Deutschen Presse-Agentur.
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Grund seien falsche Angaben bei der Terminvereinbarung gewesen. So seien in 35 Prozent der Fälle die Betroffenen noch keine 80 Jahre alt gewesen.
Hamburg: „Auf jeden Fall ärgerlich“
Doch was für Konsequenzen kommen jetzt auf diese Menschen zu? „Für diese Personen fand keine Schutzimpfung statt. Man hat dadurch anderen einen Termin weggenommen, das ist auf jeden Fall ärgerlich“, so Helfrich gegenüber MOIN.DE.
Zwar müsse man bei der Online-Anmeldung versichern, dass man laut Impfverordnung berechtigt ist. Die Überprüfung finde jedoch erst im Impfzentrum statt.
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„Wenn sich dabei aber herausstellt, dass die Personen, die sich im Impfzentrum einfinden, gar nicht berechtigt sind, kann keine Impfung durchgeführt werden“, sagte Helfrich. „Das Personal ist angewiesen, Personen, die derzeit nicht impfberechtigt sind, abzuweisen.“
Hamburg: Viele konnten nichts nachweisen
22 Prozent und damit ein gutes Viertel der Impf-Schummler aus der vergangenen Woche hatte den Angaben zufolge seinen Hauptwohnsitz außerhalb Hamburgs.
„Für die Schutzimpfungen gilt das Wohnortprinzip – das heißt, Menschen haben nur in ihrer Kommune des Hauptwohnsitzes einen Anspruch.“ Wie zur Überprüfung des Alters reiche auch in solchen Fällen ein Blick in den Personalausweis.
„In 19 Prozent der Fälle war ein fehlender, unzureichender oder nicht glaubhafter Tätigkeitsnachweis der Grund für die Ablehnung“, sagte Helfrich. „In 9 Prozent der Fälle hatten die Personen angegeben, zum impfberechtigten medizinischen Personal zu gehören, ohne das nachweisen zu können.“
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In Einzelfällen habe es auch „fälschungsverdächtige Arbeitgebernachweise oder unzureichende Identitätsnachweise“ gegeben. Solche Fälle würden angezeigt. (dpa/oa)