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Camping: Achtung! Bevor du losfährst, solltest du das hier unbedingt beachten

Camping: Achtung! Bevor du losfährst, solltest du das hier unbedingt beachten

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Camping: Nicht überall dürfen Wohnmobile abgestellt werden. Foto: picture alliance/dpa/dpa-Zentralbild | Patrick Pleul

Damit der Camping-Urlaub in den nächsten Wochen auch so spaßig wie möglich wird, gilt es für Wohnmobil-Besitzer einiges zu beachten. Vor allem für Anfänger, die sich in diesem Sommer zum ersten Mal auf Reisen begeben.

Neulinge gibt es nämlich immer mehr, in den letzten Jahren ist die Zahl Camping-Liebhaber explodiert. Nicht zuletzt Corona hat dafür gesorgt, dass Urlaub mit dem Wohnmobil mehr denn je zum Reisetrend schlechthin geworden ist.

Camping-Ausflug kann teuer werden

Weit weg von gefüllten Flugzeugen, Schlangen am Hotel-Buffet und sich ständig ändernden Corona-Regeln ermöglicht das Camping eine individuelle Auszeit mit der Familie. Damit der wohlverdiente Urlaub aber auch erholsam wird und unvorhergesehene Überraschungen vermieden werden, gibt es gerade für Anfänger beim Camping ein paar rechtliche Dinge, die man vor Reiseantritt wissen sollte. Welche das sind, weiß Roland-Partneranwalt Frank Preidel.

Allein aus Sicherheitsgründen sollten Fahrer eines Wohnmobils unbedingt auf das vorgeschriebene Tempolimit achten. Laut Frank Preidel drohen hohe Bußgelder bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung: „Wer außerorts mit einem Wohnmobil von über 3,5 Tonnen 16 bis 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, büßt schnell mit 160 Euro Bußgeld und einem Punkt in Flensburg.“

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Grundsätzlich gilt: Wohnmobile bis zu 3,5 Tonnen müssen die gleichen Tempolimits einhalten wie jeder Pkw. Zwischen 3,5 und 7,5 Tonnen allerdings gelten andere Regeln. Dann dürfen Wohnmobile auf Autobahnen sowie Kraftfahrstraßen die 100 Stundenkilometer nicht überschreiten. Fahrer von Wohnmobilen über 7,5 Tonnen drücken besser noch mehr auf die Bremse. Sie dürfen außerhalb geschlossener Ortschaften höchstens Stundenkilometer und auf Autobahnen höchstens 80 Stundenkilometer schnell unterwegs sein.

Übrigens: Auch fürs Überladen des Wohnmobils bis 7,5 Tonnen drohen hohe Bußgelder. Die Bußgeldhöhe ist dabei nach der Höhe der Überladung gestaffelt. „Wer in Deutschland mit beispielsweise über 30 Prozent Überladung erwischt wird, muss mit bis zu 235 Euro und einem Punkt rechnen“, so der Rechtsexperte.

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Camping-Urlaub angesagt wie nie – das steckt dahinter:

  • Der Begriff Camping umfasst eine sehr breite Spanne von Aktivitäten. Ihnen allen ist gemeinsam, nicht in Gebäuden zu übernachten, sondern in der Natur.
  • Die Urlauber schlafen in Zelten, Hängematten, Wohnwagen oder Wohnmobilen, in Dachzelten oder ausgebauten Vans. Wird in Zelten gecampt, so spricht man auch von Zelten.
  • Camping wurde Anfang des 20. Jahrhunderts populär und ist mittlerweile eine weitverbreitete Urlaubs- und Reiseform.
  • In den meisten Ländern Europas ist Camping außerhalb dafür vorgesehener Einrichtungen (wildes Campen) nicht erlaubt oder nur unter strengen Auflagen gestattet.
  • Über zehn Millionen Deutsche betreiben ab und zu Camping oder Caraving, fast zwei Millionen sogar häufig.
  • Besonders beliebt bei den Deutschen für einem Campingurlaub ist das eigene Land, gefolgt von den wärmeren Mittelmeerländern Italien und Frankreich.
  • 2020 gab es in Deutschland 2.862 Campingplätze mit einer Anzahl von etwa 209.000 Stellplätzen.
  • Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes wurden auf deutschen Campingplätzen etwa 34 Millionen Übernachtungen gezählt.
  • Davon waren etwa 2,2 Millionen Übernachtungen von ausländischen Gästen. Die Hälfte dieser Übernachtungen wurde dabei von Niederländern getätigt, gefolgt von Gästen aus der Schweiz und aus Belgien.
  • Etwa sieben Prozent der Ausländer wählen bei einem Besuch in Deutschland einen Campingplatz als Unterkunftsform.

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Trotz Reservierung: Der Camping-Platz ist voll – und jetzt?

Nach mehreren Stunden auf der Autobahn am Camping-Platz angekommen und dann das: Trotz vorheriger Reservierung ist der Platz vollkommen ausgebucht und alle Stellplätze belegt. Rechtsanwalt Frank Preidel weiß, was in solchen Fällen zu tun ist: „Ist ein Camping-Platz bei Ankunft bereits voll, sollte man sich nicht ärgern, sondern einfach zum nächsten Camping-Platz fahren.

Hat man allerdings schon im Vorfeld eine Anzahlung getätigt, gibt es Anspruch auf Rückzahlung. Schließlich konnte die Platzbetreiber der versprochenen Leistungspflicht nicht nachkommen.“ Wer bei vollen Camping-Plätzen darüber nachdenkt, sein Wohnmobil auf einem beliebigen Parkplatz oder auf einer Grünfläche abzustellen und dort zu übernachten, sollte dringend ein paar Dinge beachten.

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Camping: Übernachten im Wohnmobil: Überall möglich?

Schöne Vorstellung: Mit dem Wohnmobil durch die Gegend fahren und dort übernachten, wo die Aussicht am schönsten ist. Doch das sogenannte Wildcamping ist nicht in allen europäischen Ländern erlaubt. „Es ist in Deutschland sowie in einigen anderen Staaten streng verboten, außerhalb der erlaubten Flächen zu übernachten. Wer dabei erwischt wird, muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld zwischen 10 und 200 Euro rechnen“, sagt Rechtsanwalt Frank Preidel. „In einem Landschafts- oder Naturschutzgebiet können die Strafen bis zu 2.500 Euro hoch werden.“

Das einmalige Schlafen zur „Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit“ ist jedoch in der Regel bis zu zehn Stunden zulässig, wenn der Abstellplatz nahe der geplanten Strecke liegt. „Hier muss man streng zwischen Parken zum Übernachten und dem Campen unterschieden. Wer sich also auf einem Parkplatz häuslich einrichtet oder Campingmöbel aufstellt, kann wohl kaum mehr von einer einmaligen Übernachtung überzeugen“, so der Rechtsexperte.

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Camping: Parken mit dem Wohnmobil

Selbst zum Parken dürfen Camper ihr Wohnmobil nicht überall abstellen. Hierbei spielen sowohl die Maße als auch das Gewicht des Fahrzeugs eine Rolle. „Enge Parkbuchten oder -streifen sind häufig zu eng und somit zum Parken oder einmaligen Übernachten ungeeignet. Ist das Parken auf dem Bürgersteig grundsätzlich erlaubt, gilt fürs Wohnmobil eine Gewichtsgrenze von 2,8 Tonnen“, erklärt Frank Preidel.

„Auch auf Stellplätzen, die durch Zusatzzeichen gekennzeichnet sind, dürfen Wohnmobile abgestellt werden.“ Achtung bei privaten Flächen: Hier ist für das Parken unbedingt die Genehmigung der Eigentümer erforderlich.

Stress mit den (Camping-)Nachbarn: Wer darf was?

Ob Grillfeste, laute Musik oder Hunde – auch auf Campingplätzen gibt es Regeln, an die man sich halten sollte, wenn man Zoff mit den Camping-Nachbarn vermeiden möchte. Das fängt schon bei der Ankunft an: „Das Wohnmobil darf nur in den vorgesehenen Parzellen abgestellt werden. Diese werden den Camper:innen individuell zugewiesen und sind meist auch gut ausgeschildert“, erklärt der Rechtsanwalt.

Wer seinen Hund oder seine Katze mitbringen möchte, sollte sich vorab erkundigen, ob das erlaubt ist. Auch Grillen oder Feuermachen ist nicht auf jedem Campingplatz erlaubt. Oft gibt es hierfür gekennzeichnete Feuerstellen. „Grundsätzlich sollte man sich vor dem Campingurlaub schon mit der Platzordnung befassen, um unnötigen Stress zu vermeiden, noch bevor der Urlaub richtig angefangen hat.“