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Sylt: Wenn du DAS hast, darfst du wieder auf die Insel!

Sylt: Wenn du DAS hast, darfst du wieder auf die Insel!

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Strandkörbe stehen an der Promenade auf Sylt. Die meisten von ihnen werden wohl auch weiterhin leer bleiben. (Symbolfoto) Foto: dpa

Westerland. 

Bereits vor einigen Tagen hat das Land Schleswig-Holstein entschieden, das Besuchsverbot für alle Inseln und Halligen zumindest teilweise zu lockern. Dies betrifft auch die beliebte Insel Sylt.

An diesem Montag treten die Lockerungen in Kraft. MOIN.DE verrät dir, unter welchen Voraussetzungen du jetzt wieder nach Sylt reisen darfst und was es dabei auch weiterhin zu beachten gilt.

Sylt: So darfst du wieder auf die Insel

Ehegatten, Geschiedene, eingetragene Lebenspartner, Lebensgefährten, Geschwister oder direkte Verwandte von Personen mit Erstwohnsitz auf Sylt sollen ab diesem Montag wieder auf die Insel reisen dürfen.

Als Nachweis soll dafür laut Sylt TV ein Auszug aus dem Familienstammbuch, eine Abstammungsurkunde oder eine Heiratsurkunde ausreichen. Die sollte man also mitnehmen. Wie die Lösung für Lebensgefährten und Lebensgefährtinnen aussieht, ist aktuell nicht bekannt.

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Auch Besitzer von Zweitwohnungen auf Sylt dürfen nun gemeinsam mit Personen aus ihrem Haushalt die Wohnung wieder aufsuchen. Im Falle einer bestätigten Infektion mit dem Coronavirus haben solche Zweitwohnungsbesitzer aber sicherzustellen, dass sie innerhalb von 24 Stunden zur Quarantäne an ihren Hauptwohnsitz zurückkehren können.

Über Dokumente, wie einen Grundsteuerbescheid, einen Grundbuchauszug oder den Grundsteuermessbescheid – jeweils in Kombination mit dem Personalausweis – soll nachgewiesen werden, dass man tatsächlich Besitzer einer Immobilie auf Sylt ist.

Weiter keine Touristen erlaubt

Eine Einreise zu Tourismuszwecken bleibt auch weiterhin verboten. Dauercamping hingegen ist, unabhängig vom Erstwohnsitz, für Personen wieder erlaubt, die sich unabhängig selbst versorgen können – also ohne auf der Insel einkaufen gehen zu müssen. Bedingung ist, dass langfristige Mietverträge von mindestens fünf Monaten auf der Insel bestehen.

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Wie Zweitwohnungsbesitzer sind auch diese Personen dazu verpflichtet, bei einer Erkrankung mit dem Coronavirus binnen 24 Stunden zu Quarantänezwecken ihren Erstwohnsitz aufzusuchen. Sanitäranlagen auf den Camping-Plätzen bleiben weiterhin geschlossen.

Darüber hinaus sind „kontaktarme“ Sportarten wie Surfen, Kite- und Windsurfen, Reiten oder Fahrradfahren laut Sylt TV erlaubt. Die dafür erforderliche Sportausrüstung dürfen gewerbliche Vermieter zur Verfügung stellen. (mk)